Voraussetzungen Nutzungsänderungen bei Gewerbeobjekten

Nebst Mietwohnungen bieten wir auch Gewerberäume zur Vermietung an. Diese beiden Objektkategorien unterscheiden sich jedoch teilweise stark. Deshalb sind auch unterschiedliche Vorgehensweisen bei Umbauten gefordert.

Aufgrund der hohen Vielfalt an gewerblichen Tätigkeiten kann es durchaus vorkommen, dass bei einem Mietobjekt eine Nutzungsänderung vorgenommen werden muss. Beispielsweise wenn eine Räumlichkeit im Rohbau vermietet wird und dann vom Mieter selbst einige Ausbauten getätigt werden.

Unter diesen Umständen muss die kantonale Behörde eine Bewilligung erteilen. Vor dem Bauvorhaben ist der Mieter also dazu verpflichtet den Vermieter zu informieren und das entsprechende Baugesuchsformular einzureichen.

Nur wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, dürfen die geplanten Arbeiten ausgeführt und das Mietobjekt zum bewilligten Zweck genutzt werden.