Sorgfalt gegenüber Inventar
Bei diesem Thema wird die Sorgfaltspflicht für Mieterinnen und Mieter angesprochen.
Die Normen zum sorgfältigen Gebrauch der Mietsache werden durch den Mietvertrag, die Hausordnung und die allgemeinen Bestimmungen definiert. Darin wird erläutert, was beim Gebrauch und der Pflege der Mietsache beachtet werden muss.
Behandelt die Mieterschaft die Mieträume nicht mit der verlangten Sorgfalt, können ihr die Reparaturkosten weiterbelastet werden.
Verletzt der Mieter trotz schriftlicher Mahnung des Vermieters seine Sorgfaltspflicht, so kann der Vermieter mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. In schweren Fällen kann der Vermieter den Mietvertrag ausserordentlich kündigen.