Reinigung der Mietwohnung bei Auszug

Vor der Wohnungsabgabe muss der Mieter seine Mietwohnung gründlich reinigen. Dabei ist zu beachten, dass auch allfällige Nebenräume (Keller-, Estrichabteil, Garage usw.) vollständig geräumt und gesäubert werden müssen.

Wenn der Mieter ein Reinigungsinstitut beauftragt, sollte er darauf achten, dass im Auftrag eine sogenannte «Abnahmegarantie» enthalten ist. Sofern bei der Abnahme noch schmutzige Stellen vorhanden sind, muss die Reinigungsfirma somit eine kostenlose Nachreinigung durchführen. Hierbei ist zu beachten, dass allfällige Nachreinigungen umgehend erledigt werden müssen. Es sollte also jemand vom Reinigungsinstitut beim Abnahmetermin dabei sein.

Ist die Wohnung auch nach der Nachreinigung nicht sauber genug, kann der Vermieter die Wohnung reinigen lassen und dem Mieter sämtliche Kosten in Rechnung stellen.

Hilfreiche Tipps zur Wohnungsreinigung bzw. Wohnungsabgabe finden Sie in unserem Merkblatt.