Lagerungsverbot von Gegenstände in den Allgemeinräumen

In letzter Zeit ist uns vermehrt aufgefallen, dass Gegenstände in den Allgemeinräumen (Korridor/ Treppenhaus/ Garagenabstellplätze etc.) unserer Liegenschaften gelagert werden. Im Treppenhaus wurden beispielsweise Schuhkästen, div. Kisten, Kinderwagen oder gar Fahrräder deponiert. Dasselbe liess sich auf unseren Korridoren und Garagenabstellplätzen beobachten.

Allgemeinräumlichkeiten der Liegenschaft gehören nicht zum vom Mieter angemieteten Mietobjekt.

Insbesondere den feuerpolizeilichen Vorschriften zufolge ist das Lagern von Gegenständen in solchen Allgemeinräumen nicht erlaubt. Nichteinhaltung dieser Vorschrift wird mit einer Busse bestraft.

Oben genannte Gegenstände wie Kinderwagen oder Schuhschränke können im eigenen Kellerabteil abgestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Hausordnung sowie in den  Brandschutzvorschriften des Kantons St. Gallen.