Herausforderung: Wohnungsabnahme
Auf die Kündigung folgt der Auszug und somit auch die Wohnungsabnahme durch den Vermieter. Dies ist nicht nur für den ausziehenden Mieter eine Stresssituation, sondern auch für alle anderen Beteiligten. Die einziehenden Mieter, die Verwaltung und allenfalls die Handwerker sind während dieser Zeit ebenso voll ausgelastet.
Laut Gesetz muss das Mietobjekt spätestens am letzten Tag der Mietdauer abgegeben werden. Deshalb ist es ratsam, rechtzeitig einen Termin mit der Verwaltung zu vereinbaren. Hauptsächlich, weil wahrscheinlich mehrere Objektabnahmen an einem Tag stattfinden.
In unserem Merkblatt finden Sie eine Übersicht, was Sie vor diesem Termin beachten sollten. Um bei der tatsächlichen Wohnungsabnahme keine Mängel zu übersehen, ist es empfehlenswert, die Sache mit Ruhe und Sorgfalt anzugehen. Planen Sie also genügend Zeit für diesen Termin ein.
Für Schäden, die durch übermässige Abnutzung entstanden sind, haftet der Mieter. Auch für den kleinen Unterhalt muss der Mieter aufkommen. Wird die Wohnung nicht in einem ordnungsgemässen Zustand übergeben, kann der Vermieter dem Mieter eine Nachfrist setzen. Innerhalb dieser Frist hat der Mieter alle beanstandeten Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten zu erledigen.
Auf unserer Entschädigungsvereinbarung werden sämtliche Mängel, für welche der Mieter haftbar ist, aufgelistet. Nach der Wohnungsabnahme wird mithilfe dieser Vereinbarung eine Schlussrechnung erstellt.
Sobald die Schlussrechnung vom Mieter oder dessen Versicherung bezahlt wurde, kann die Mietzinskaution ausbezahlt werden. Hier ist zu beachten, dass die Verwaltung das Recht hat, die Kaution bis zu einem Jahr zurückzubehalten.
Weitere Informationen und Tipps zur Wohnungsabnahme finden Sie beim Mieterverband.