Haustiere in der Mietwohnung
Ob Hunde, Katzen oder Kaninchen; unsere vierbeinigen Gefährten sind für viele Menschen nicht mehr aus dem Leben wegzudenken. Doch was muss man beachten, wenn man beschliesst mit seinen Tieren in eine Mietwohnung zu ziehen?
Grundsätzlich ist die Haltung von Haustieren im Mietrecht nicht klar geregelt. Bei der bresga AG wird die Haustierhaltung mittels einer, zum Mietvertrag zusätzlichen, Vereinbarung über die Heimtierhaltung geregelt.
Haustiere werden grundsätzlich in zwei Gruppen unterteilt. Es gibt Kleintiere, zu welchen beispielsweise Meerschweinchen, Wellensittiche, Hamster und Mäuse gehören. Die zweite Gruppe bilden Hunde und Katzen. Kleintiere können grundsätzlich ohne erteilte Erlaubnis des Vermieters angeschafft und gehalten werden, sofern keine Reklamationen von anderen Mietern eingehen. Zudem sollten die Tiere artgerecht gehalten werden, wozu auch die Haltung in angemessener Zahl gehört.
Für die zweite Gruppe wird eine Vereinbarung mit dem Mieter getroffen. In der Vereinbarung wird die Art, Anzahl und bei Hunden zusätzlich die Rasse und ungefähre Schulterhöhe festgehalten. Mit der Unterschrift der Zusatzvereinbarung stimmt der Mieter sowohl den Bedingungen, als auch Auflagen zu und übernimmt so die Verantwortung für sein Haustier.
Wir empfehlen den Mietern ihre Versicherung zu überprüfen. Falls nötig, lohnt es sich eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche Schäden, die durch Kleintiere sowie Hunde und Katzen entstehen können, abdeckt.
In der Vereinbarung werden unter anderem Punkte zur Hygiene in der Wohnung und in der Umgebung geregelt. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass er den Kot seines Tieres aufnimmt und entsorgt. Zudem hat er allfällige Haare oder andere Überbleibsel seines Tieres aus dem Treppenhaus zu entfernen.
Allgemein hat der Mieter die Beaufsichtigungspflicht für sein Haustier. Darunter fällt auch die Begrenzung der Lärm- und Geruchsemissionen durch das Tier. Zudem ist zu beachten, dass bauliche Anpassungen wie Katzenleitern oder -türchen vor dem Anbringen mit dem Vermieter zu besprechen sind.
Die allgemeinen Bedingungen zur Haustierhaltung finden Sie hier.