Erhöhung Hypothekarischer Referenzzinssatz 

Am 1. Juni 2023 hat das Bundesamt für Wohnungswesen bekanntgegeben, dass der Referenzzinssatz von 1.25% auf 1.5% angestiegen ist. Seit der Einführung im September 2008 wurde der Referenzzinssatz erstmals erhöht.

Vermieter/innen sind nun dazu berechtigt, eine allfällige Mietzinsanpassung vorzunehmen. Dies muss der Mieterschaft fristgerecht mit einem vom Kanton bewilligten Formular mitgeteilt werden. Weiter kann die Erhöhung frühestens auf dem nächstmöglichen Kündigungstermin erfolgen.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Mietzinserhöhung gerechtfertigt ist, können Sie diese direkt online beim Mieterverband überprüfen lassen.