Die Nebenkostenabrechnung
Je nach Mietvertrag werden die Nebenkosten Akonto oder Pauschal verrechnet. Bei der pauschalen vertraglichen Vereinbarung, bezahlt der Mieter einen bestimmten Betrag und erhält keine detaillierte Abrechnung. Es werden keine Kosten zurückvergütet oder nachgefordert.
Werden die Kosten mit Akontozahlungen eingefordert, so erhält der Mieter jährlich eine ausführliche Aufstellung der effektiven Kosten. Wenn die Summe der Zahlungen tiefer ist als die tatsächlich entstandenen Kosten, muss der Mieter den Differenzbetrag innert 30 Tagen nachzahlen. Ist der einbezahlte Betrag höher, bekommt der Mieter den Überschuss zurückerstattet.
Bei der Auszahlung muss zuerst die Einsprachefrist abgewartet werden. Das bedeutet, der Mieter kann Einsprache erheben, wenn etwas an der Abrechnung nicht stimmt. Nach Ablauf dieser Frist werden die zu viel einbezahlten Nebenkosten dem Mieter zurückerstattet. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. In den meisten Fällen sieht man auf der Abrechnung, innert welchem Zeitraum man sein Guthaben erhält.
Mieter, welche innerhalb einer Rechnungsperiode ausziehen, erhalten wie sämtliche anderen Bewohner einer Liegenschaft, die Nebenkostenabrechnung zum gleichen Zeitpunkt. Der Unterschied ist nur, dass die Abrechnung speziell auf den Mietzeitraum berechnet ist. Dieser exakte Zeitraum ist auf der Abrechnung ebenfalls ersichtlich.