Der befristete Mietvertrag

In den meisten Fällen wird ein zeitlich unbegrenzter, also ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen. Je nach Situation ist aber auch ein befristeter Vertrag eine gute Lösung.

Ein befristeter Vertrag kann von keiner der beiden Vertragsparteien gekündet werden. Unter gewissen Umständen ist jedoch eine Erstreckung der Mietdauer möglich. Die Option für eine Verlängerung des Mietverhältnisses sollte deutlich im Vertrag festgehalten werden.

Zieht der Mieter auf den im Vertrag vereinbarten Auszugstermin nicht aus und unternimmt der Vermieter nichts dagegen, so entsteht automatisch ein unbefristetes Mietverhältnis. Zur Auflösung benötigt es dann eine offizielle Kündigung.