Aktuelles Thema: Wie kündige ich mein Mietobjekt richtig?
Die Planung eines Umzugs beginnt bereits mit der Kündigung Ihres derzeitigen Mietobjektes. Damit alles reibungslos abläuft, sind einige wichtige Punkte zu beachten.
Bei einem gemeinsam unterzeichneten Mietvertrag müssen zwingend alle Mieter die Kündigung unterzeichnen. Dasselbe gilt bei Ehepartnern, selbst wenn der Mietvertrag nur von einem Ehepartner unterzeichnet wurde.
Senden Sie das Kündigungsschreiben eingeschrieben an Ihren Vermieter. Wenn es eilt, können Sie die Kündigung auch persönlich übergeben, verlangen Sie in diesem Fall eine Bestätigung, dass das Schreiben zugestellt wurde.
Für den Fristenlauf ist das Datum relevant, an welchem Ihr Kündigungsschreiben beim Vermieter eintrifft. Die Kündigungstermine und -fristen finden Sie auf Ihrem Mietvertrag. Wer ausserhalb der vereinbarten Kündigungstermine ausziehen will, muss einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter stellen. Weitere Infos dazu finden Sie unter folgendem Link.