Aktuell: Die Untermiete
Mit den Lockerungen der Massnahmen und der weltweit steigenden Impfquote sind längere Reisen ins Ausland wieder möglich.
Ich will also ins Ausland aber möchte meine schöne Mietwohnung nicht aufgeben… Welche Möglichkeiten habe ich und wie gehe ich am besten vor?
Zum einen habe ich immer die Möglichkeit, mein Mietobjekt unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zu künden. Wenn ich aber flexibel bleiben möchte und nach der Reise nicht ohne ein Dach über dem Kopf dastehen möchte, besteht zum anderen die Option, meine Wohnung unterzuvermieten.
Dies bedeutet, dass ich wohl Vertragspartner bleibe aber meine Wohnung nicht leer steht und der Mietzins von meinem Untermieter getragen wird.
Die Untermiete ist eine Option, zu der Sie mehr erfahren möchten? Wir haben alles Wissenswerte dazu kurz und knackig für Sie zusammengefasst.