Aktuelles Thema: Chaos im Treppenhaus
Gegenstände im Treppenhaus lagern – ist das erlaubt?
Grundsätzlich gilt; Treppenhäuser sind Allgemeinräume und gehören nicht zum vom Mieter angemieteten Mietobjekt. Deshalb dürfen ohne Zustimmung des Vermieters keine Gegenstände im Treppenhaus gelagert werden.
Vollgestellte Treppenhäuser sind auch bei der Reinigung durch den Hauswart äusserst mühsam. Ausserdem stellen gelagerte Schuhe oder andere Gegenstände Stolperfallen dar und schränken im Brandfall den Fluchtweg ein. Eine Blockierung des Flucht- und Zugangsweges kann aufgrund feuerpolizeilicher Vorschriften mit einer Busse bestraft werden.
Werden trotzdem Sachen deponiert, so kann der Vermieter schriftlich eine Frist zur Räumung des Treppenhauses ansetzen. Wird diese nicht eingehalten, ist er dazu berechtigt, sämtliche Gegenstände zu entfernen.
Deshalb raten wir Ihnen: Lagern Sie keine Gegenstände im Treppenhaus
Mehr Infos auf www.bfb-cipi.ch/treppenhaus