Aktuelles Thema: Dürfen Mieter selbst einen Handwerker bestellen?
Bei einem Schaden in der Mietwohnung ist der Mieter grundsätzlich verpflichtet, umgehend die Hausverwaltung zu informieren. Doch was gilt, wenn der Vermieter bei einem Notfall nicht erreichbar ist?
Nur wenn die Reparatur unumgänglich ist und die Verwaltung innert angemessener Frist mehrmals nicht erreicht werden kann, darf der Mieter selbst einen Fachmann aufbieten.
Idealerweise kennt der Mieter die gängigen Handwerker des Hauseigentümers. Wird ein teurer Notdienst beauftragt, können die Mehrkosten am Mieter hängen bleiben.
Wenn es sich um grössere Arbeiten handelt, ist es ohnehin empfehlenswert, nicht selbst jemanden mit der Reparatur zu beauftragen. Denn wenn die Instandsetzung nicht unbedingt erforderlich war oder sich nicht auf das Nötigste beschränkt, muss der Mieter die Verantwortung für die Kosten übernehmen. Damit auch die Rechnungsanschrift stimmt, ist es am optimalsten, wenn der Vermieter den Reparaturauftrag gibt.
Kontaktieren Sie uns bei Schadenmeldungen jederzeit mittels Reparaturformular auf unserer Homepage.