Kündigung & Umzug

Wir schätzen unsere Mieterinnen und Mieter - auch nach einer Kündigung. Damit die Wohnungsübergabe reibungslos abläuft, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner


Kündigung

  • Damit die Kündigung rechtsgültig ist, benötigen wir ein schriftliches Kündigungsschreiben, welches alle Mietparteien unterzeichnen. Bei Familienwohnungen ist das Schreiben von beiden Ehepartnern zu unterschreiben. Bitte teilen Sie uns auch mit, wie wir Sie tagsüber am besten erreichen können.
  • Eine Kündigung ist jederzeit unter Einhaltung der vereinbaren Kündigungsfrist möglich. Eine ausserterminliche Kündigung ist möglich, sofern Sie einen Nachmieter stellen, der den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt.
  • Ihre Kündigung bestätigen wir Ihnen schriftlich. Zusammen mit dieser Bestätigung erhalten Sie von uns auch die Anmeldeformulare für allfällige Nachmieter bzw. Interessenten.
  • Gerne vereinbaren wir mit Ihnen Besichtigungstermine für Mietinteressenten. Falls Sie tagsüber schlecht erreichbar sind, bitten wir Sie, uns einige Besichtigungstermine mitzuteilen. Alternativ können Sie uns auch mitteilen, unter welcher Telefonnummer sich Interessenten melden dürfen, um direkt mit Ihnen einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
  • Wir prüfen die Anmeldeformulare von Nachmietern und Interessenten. Diese Überprüfung kann bis zu drei Wochen dauern, falls Unterlagen fehlen oder Referenzen nicht erreichbar sind. Sobald der Mietvertrag mit einem Nachmieter rechtsgültig abgeschlossen ist, werden wir Sie informieren.
  • Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Übergabetermin. Dieser findet spätestens bis 12.00 Uhr am ersten Tag nach Ende des Mietvertrages statt.
  • Nach Eintreffen aller Rechnungen stellen wir Ihnen die Schlussabrechnung zu und veranlassen die Auflösung der Kaution.

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Umzug

Vor und nach dem Umzug gibt es einiges, was Sie berücksichtigen müssen und in der Hitze des Gefechts schnell vergessen geht. Unsere Checkliste unterstützt Sie bei den Vorbereitungen.

Vor dem Umzug
  • Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrer alten Wohngemeinde ab.
  • Informieren Sie Ihren zuständigen Sektionschef (Militär), die zuständige Zivildienststelle oder die zuständige Zivilschutzstelle der alten Wohngemeinde.
  • Informieren Sie das Strassenverkehrsamt. Wenn Sie den Kanton wechseln, informieren Sie das Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnkantons.
  • Nehmen Sie mit den Lehrpersonen und den Schulbehörden Kontakt auf, wenn Sie schulpflichtige Kinder haben.
  • Informieren Sie die Post über Ihren Umzug und erteilen Sie einen Nachsendeauftrag.
  • Denken Sie daran, die technischen Betriebe Ihrer Wohngemeinde zu informieren, damit diese den Zählerstand ablesen.
  • Informieren Sie Ihren Telefonanbieter über den Umzug und melden Sie bei Bedarf den Festnetz-, Internet- und TV-Anschluss an oder ab.
  • Informieren Sie die Billag über Ihren Umzug (Radio- und TV-Konzession).
  • Teilen Sie die neue Adresse folgenden Stellen mit: Bank, Arbeitgeber, Ausgleichskasse (bei Rentnern und Selbstständigerwerbenden), Arzt, Zahnarzt, Krankenkasse, Versicherungen, Zeitungsverlag, Vereinssekretariat etc.
  • Informieren Sie sich bei der Hausverwaltung, bei der Polizei bzw. bei der Gemeinde über allfällige nötige Bewilligungen, falls Sie Parkplätze oder öffentliche Plätze aufgrund des Umzuges für längere Zeit belegen müssen.
Nach dem Umzug
  • Melden Sie sich innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel beträgt diese 14 Tage) bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde. Ihr neuer Mietvertrag dient als Wohnungsausweis.
  • Informieren Sie Ihren zuständigen Sektionschef (Militär), die zuständige Zivildienststelle oder die zuständige Zivilschutzstelle der neuen Wohngemeinde.

Wohnungsübergabe

Den Übergabetermin vereinbaren wir frühzeitig. Für eine reibungslose Wohnungsübergabe haben wir für Sie ein Merkblatt erstellt. Diesem können Sie entnehmen, welche Instandstellungsarbeiten Sie vor der Übergabe zu erledigen haben.